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Werteorientierte
Personalarbeit
MARILYN SCHRÖDER
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines

VALUE-VISION ist eine HR-Beratung, die Trainings und Beratungen mit dem Ziel anbietet, werteorientierte Personalarbeit in Unternehmen zu bringen.

§ 2 Trainings- und Beratungsleistungen
§ 2.1 Anmeldung zu offenen Trainings

Offene Trainings werden auf der Webseite angeboten. Die Anmeldungen erfolgen schriftlich per Mail oder über die entsprechende Webseite. Nach ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über die Reservierung eines Platzes im jeweiligen Training sowie eine Rechnung. Die Rechnung ist vor Beginn des Trainings zu bezahlen.

§ 2.2 Angebote für inhouse Trainings- und Beratungsleistungen

Schriftlich verfasste Angebote behalten für zwei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.

§ 2.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, sind wir berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Diese betragen 10% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn Transaktionsgebühr anfällt.
Alle Preise und Preise für Materialien verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer.

§ 2.4 Rücktritt von einem offenen Training
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die hierfür anfallenden Gebühren werden auf Grundlage der Teilnahmegebühren berechnet:
  • Rücktritt bis 6 Wochen vor Beginn: ohne Gebühr
  • Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn: 50% der Gebühren
  • Rücktritt nach diesem Zeitpunkt oder Nichterscheinen: 100% der Gebühr
  • Jederzeit kann ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden
  • Der Vertragspartner ist in jedem Fall berechtigt, einmalig einen Ersatztermin zu benennen oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

    § 2.5 Stornierung von inhouse (firmeninternen) Trainings/Beratungen

    Schriftlich bestätigte Termine für inhouse Trainings/Beratungen können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage berechnen wir die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar

    § 2.6 Änderung des Leistungsumfangs

    Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

    Änderungen zu Inhalt und Ablauf einer Veranstaltung sowie der Ersatz angekündigter Dozenten können erfolgen, sofern Zielsetzung und Charakter der Veranstaltung gewahrt bleiben. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

    § 2.7 Regelung bei Trainingsabsage

    Wir werden nach besten Kräften versuchen, angekündigte Veranstaltungen durchzuführen. Sollte der Kurs aus wichtigen Gründen von unserer Seite abgesagt werden müssen, so erstatten wir die gezahlte bzw. vereinbarte Gebühr/Honorar. Auf Wunsch kann Ihre Zahlung auch auf ein anderes Training weiter gebucht werden. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

    § 2.8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

    Informationen über die Geschäftstätigkeit des Kunden, die im Rahmen von Training und Beratung bekannt werden, werden von uns streng vertraulich behandelt. Die von Ihnen gemachten Angaben bei Ihrer Anmeldung zu einem Training werden von uns gespeichert. Wir nutzen diese Daten, um Ihnen im Anschluss an eine Veranstaltung weitergehende Informationen zuzusenden. Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt eine kurze Mitteilung.

    Mit Abschluss eines Trainings- oder Beratungsvertrages sind wir berechtigt, die Firmierung des Unternehmens als Referenz zu nennen. Weitere Angaben werden nicht weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit durch schriftliche Anzeige bei uns widerrufen werden, wenn durch die Nennung als Referenzkunde betriebliche Interessen des Kunden nicht nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

    § 2.9 Haftung

    Das/der jeweilige Training/Workshop wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit bei Anfahrt und Rückfahrt sowie während einer Veranstaltung wird nicht gehaftet.

    § 3 Gerichtsstand

    Der Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin.

    § 4 Schlussbestimmungen

    Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.